Rauchschutztüren

Rauchschutztüren

Um im Brandfall den Zugang zu Flucht- und Rettungswegen über einen bestimmten Zeitraum zu erhalten, müssen diese möglichst lange rauchfrei bleiben. Im Gegensatz zu Feuerschutztüren, die der direkte Einwirkung von Feuer und Hitze widerstehen müssen, werden Rauchschutztüren ausschließlich dafür eingesetzt, dass sie den Durchtritt von lebensbedrohlichen Rauchgasen verhindern, damit der dahinter liegende Raum ohne Atemschutz für circa 10 Minuten für die Flucht oder Rettung genutzt werden kann.

Mithilfe der sich selbstschließenden Türflügel einer Rauchschutztür und einer speziellen rauchundurchlässigen Dichtung wird der Rauch vor der Verbreitung in anliegende Räume abgehalten. Zur Gewährleistung ihrer angedachten Schutzwirkung müssen Rauchschutztüre selbstschließend sein.

Wir beraten Sie gerne, welche Rauchschutztür sich am besten für Ihre individuellen Anforderungen eignet.

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Betriebsferien

 

Vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich dem 1. Januar 2025 machen wir Betriebsferien.
Die Filiale auf der Rethelstraße hat bereits ab dem 30. Dezember 2024 wieder für Sie geöffnet.
In dringenden Fällen ist unser Notdienst wie gewohnt von 8:00 - 20:00 Uhr für Sie erreichbar (0211 / 220 571-0).

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